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Datum: 10.04.2024

Klimaschutz: Schotter- und Steingärten verstoßen gegen die Landesbauordnung

Die Stadt Brakel weist darauf hin, dass zum Jahresbeginn 2024 eine Änderung der Landesbauordnung NRW in Kraft getreten ist. Dabei wurde auch der § 8 verändert, der die Gestaltung von Baugrundstücken regelt.

Die Landesregierung befand diese Nachschärfung als notwendig, um deutlich zu machen, dass Schotter- und Steingärten sowie Kunstrasenflächen gegen die Bauordnung verstoßen. Entgegen des Gebotes zur Begrünung der Grundstücke, das bereits in der Bauordnung verankert war, wurde festgestellt, dass Schotter- und Steingärten immer öfter angelegt werden. Hintergrund für die Änderung der Landesbauordnung sind die gemeinsamen Bestrebungen von Bund und Land, die Auswirkungen von Starkregenereignissen abzumildern, indem Flächen wasseraufnahmefähig bleiben und den heimischen Insekten, Vögeln und Kleintieren Nahrung und Lebensraum bieten. Für die Einhaltung der Landesbauordnung auf dem Gebiet der Stadt Brakel ist der Kreis Höxter als Bauaufsichtsbehörde verantwortlich.

„Uns geht es nicht darum, mit dem Finger auf jemanden zu zeigen. Vielmehr möchten wir die Bürgerinnen und Bürger informieren und für das Thema sensibilisieren. Wir gehen davon aus, dass die meisten Schotter- und Steingärten ohne das Wissen um die Vorgaben aus der Bauordnung angelegt wurden und werden. Immerhin wird das Grundstück in aller Regel erst nach Fertigstellung der Gebäude gestaltet. Dabei sind die Architekten, die sich für die Bauherren um die Einhaltung der Vorschriften kümmern, zumeist nicht mehr beteiligt. Die Bauherren gestalten das Grundstück dann nach ihren eigenen Vorstellungen und wissen oft gar nicht, dass es dafür ebenfalls Vorschriften gibt“, so Thomas Greger, Klimaschutzmanager der Stadt Brakel.